Stellungnahme Daniel Hackenjos

Dienstag, 19. Februar 2019


Liebe MITstreiter und MITstreiterinnen,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

nach der Veranstaltung rund um das Thema Diesel, Antriebskonzepte und Fahrverbote war das mediale Echo groß. Leider nicht hinsichtlich der Diskussion um mögliche neue und sinnhafte Antriebskonzepte, leider nicht über den Sinn oder Unsinn von Hardwarenachrüstungen und Softwareupdates und auch leider nicht um den „Ursprung“ allen Übels, den mehr als 20 Jahre alten Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³. Veröffentlicht wurde in der Presse nur dies: „CDU Verband will Hermann im Gefängnis sehen“ (Stuttgarter Zeitung vom 13.02.19).

Zunächst eines vorweg: Nein, der Verkehrsminister von Baden-Württemberg und auch der Geschäftsführer der deutschen Umwelthilfe haben nicht gegen bestehendes Recht verstoßen. Und nein, weder die MIT Baden-Württemberg noch ich persönlich haben dazu aufgerufen, Herrn Hermann oder Herrn Resch ins Gefängnis zu stecken. Die Stimmungen und Reaktionen der Bevölkerung abzufragen und diesen im besten Falle Ausdruck zu verleihen, darf nicht verwerflich sein.

Den genauen Wortlaut des am 11.02.19 von mir formulierten Standpunkts hierzu können Sie auf unserer Homepage nachlesen. (bitte hier anklicken: Standpunkt Daniel Hackenjos)

Welche Vorwürfe wurden formuliert und worauf begründen sich diese? Im Übrigen beschränken sich diese Vorwürfe nicht nur gegen Verkehrsminister Hermann und den Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe Resch, sondern gegen alle, die dafür verantwortlich sind, dass momentan Dieselfahrverbote, zwar gesetzeskonform, aber völlig gedankenlos umgesetzt werden.

Dieselfahrverbote im Speziellen, aber auch die ganze Diskussion um den Diesel im Allgemeinen, haben dafür gesorgt, dass Besitzern von Dieselfahrzeugen, ob PKW oder Transporter, massive Wertverluste ihrer Fahrzeuge widerfahren sind. Das heißt, Geld, welches diese Bürger völlig gesetzeskonform für ihre Autos ausgegeben haben, ist auf einmal nichts mehr wert. Es wurde vernichtet durch diesen staatlichen Eingriff. Aktuelle weiß niemand, wie er Einkäufe, Arztbesuche und Materialtransporte bewerkstelligen soll.

Für einen derartigen Eingriff seitens des Staates, mit solchen Folgen, muss die Hürde in einem Staat, der sich auf die soziale Marktwirtschaft und eben nicht auf die sozialistische Planwirtschaft beruft, wie dies Deutschland hoffentlich noch der Fall ist, sehr sehr hoch, beziehungsweise die Grundlage hierfür sehr sehr gut fundiert sein. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre ein solches Handeln am Schluss auch beziehungsweise gerade, wenn es der Staat ist, der dieses tut, Zerstörung privaten Eigentums oder Diebstahl, wie auch immer man es betrachten möchte.

Der Gesundheitsschutz für die Bevölkerung wäre in der Tat eine maßgebliche Grundlage für ein derartiges Handeln des Staates. Im Jahr 2019 wird der Grenzwert von vor 20 Jahren in Höhe von 40 µg/m³ NO2 jedoch in seiner Relevanz für die Beeinträchtigung der Gesundheit von verschiedenen Stellen gänzlich bestritten oder zumindest aber stark angezweifelt. Er gilt aus meiner Sicht daher nicht mehr als ausreichend fundierte Grundlage für ein Gesetz, welches den Staat zu Zwangsmaßnahmen gegenüber seiner Bevölkerung mit den damit einhergehenden Schäden legitimiert.

Dem Verkehrsminister als Ressortchef im Speziellen, aber wie gesagt auch allen anderen in verantwortlicher Position zur Umsetzung des Dieselfahrverbots befindlichen Personen, ist die (zurückhaltend formuliert) passive Hinnahme dieser staatlichen Zwangsmaßnahme vorzuwerfen. Dabei versteckt man sich hinter einem auf sehr wackligen Beinen aufgestellten Gesetz, um im Grunde ein völlig anderes Ziel zu verfolgen. Dieses ist (oder: scheint) nicht vorwiegend der Gesundheitsschutz der Bevölkerung, sondern die Einbremsung und Reduzierung des individuellen Personennahverkehrs und/oder die planwirtschaftliche Ausrichtung auf das scheinbar beste Antriebskonzept der Zukunft. Für die Erreichung der eigenen politischen, um nicht zu sagen ideologischen Ziele, nimmt man den Schaden Dritter billigend in Kauf.

Neben der sachgrundlosen und daher mutwilligen Zerstörung privaten Eigentums sowie der Einschränkung des Mobilitätsrechts, werfe ich den staatlichen Organen in dieser Angelegenheit vor allem vor, ihre Bürger nicht ausreichend zu schützen und sie auch was die Ziele dieser Maßnahmen angeht hinters Licht zu führen, oder anders formuliert zu betrügen.

Keiner dieser Vorwürfe, weder die Zerstörung von privatem Eigentum, noch der Diebstahl, noch der Betrug sind in der ausgeführten Art und Weise rechtlich zu verfolgen. Sie bleiben deshalb aber zumindest moralisch auf das schärfste zu verurteilen. Ich überlasse es aber gerne jedem mündigen Bürger, sich sein eigenes Urteil hierzu zu bilden. So wie ich dies bereits am 11.02. in meinem Standpunkt getan habe.

Wenn ich für diesen Denkanstoß, beziehungsweise diese Vorwürfe gegenüber der politischen Führung in diesem Land kritisiert werde, dann ist die Trennungslinie nun doch endlich zwischen denen, die für das  Recht auf Privateigentum, Freiheit des Bürgers, Subsidiarität und die Soziale Marktwirtschaft kämpfen und denen die staatliche Zwangsmaßnahmen, die Diktatur des Individuums, Bevormundung und Planwirtschaft propagieren, zumindest aber passiv tolerieren, klar gezogen und zu erkennen. Der Mittelstand in diesem Land weiß, auf welcher Seiter er steht, mögen sich doch bitte alle anderen auch klar zu ihrem Standpunkt äußern und dazu stehen.

Da wir aber gerade bei der Aufarbeitung von Vorwürfen sind, möchte ich noch drei Punkte an dieser Stelle ansprechen:

Zum einen den Vorwurf „Warum erst jetzt?“ Warum, so scheint es, befasst sich die MIT erst jetzt mit dem Thema Fahrverbote und deren Folgen, nachdem seit Anfang des Jahres Fahrverbote in Stuttgart umgesetzt werden? Der Vorwurf wurde in zahlreichen Kommentaren geäußert, bemerkenswerterweise auch von der Presse. Man kann sich natürlich auch fragen kann: „Warum hat die Presse dieses Thema nie sauber aufgearbeitet?“ Um die Wahrheit zu sagen, sowohl die Presse, als auch die MIT, haben sich aber in der Vergangenheit öfters und auch fundiert mit diesem Thema beschäftigt. Um der Wahrheit jedoch treu zu bleiben, muss eingestanden werden, dass weder die Medien, die sich damit einschlägig befasst haben, als auch eine politische Vereinigung wie die MIT es nicht geschafft haben, in der zurückliegenden Zeit ausreichend Gehör zu erlangen, um den Gesetzgeber zu einer Änderung zu bringen. Auch steht, trotz des medialen Echos auf Grund der Proteste der Gelbwesten und unserer Veranstaltung vom 11.02. noch lange nicht fest, ob sich diesmal etwas zum Positiven verändern lassen wird.

Der zweite Vorwurf lautet „Die Bürger sind verunsichert“. Dies führt uns gleich zu der Frage „Wie geht es weiter?“ Es müssen endlich klare Aussagen von Seiten der Politik her wie, wo und was in Zukunft in unseren Städten noch gemessen wird. Kommt nach der Keule gegen den Diesel auf Basis des NO2 die Keule gegen den Benziner wegen seines höheren Verbrauchs und dem höheren CO2 Ausstoß? Kein Bürger dieser Welt, kein Handwerker und kein Unternehmen hat Lust sich vom Staat zweimal abwatschen zu lassen, erst recht, wenn man weiß, dass am Ende alles an einem selber hängen bleibt.

Der letzte Vorwurf, der immer wieder geäußert wird ist folgender: Die CDU hat damals sowohl bei der Umsetzung des Grenzwerts von 40µg/m³ NO2 auf EU-Ebene als auch bei der Auswahl der Standorte bzw. dann bei der Aufstellung der Messstationen maßgeblich mitgewirkt und diese direkt zu verantworten. Im Grunde ist diesem Vorwurf nichts entgegenzuhalten. Außer, dass wir uns nun im Jahr 2019 befinden. Wir haben heute neuere und vor allem bessere Erkenntnisse über die Auswirkung von NO2 auf die Gesundheit des menschlichen Körpers. An dieser Stelle kann ich daher meinen Vorwurf an „Hermann, Resch und Konsorten“ nur wiederholen. Ich kann natürlich weiterhin so tun als ob sowohl der Grenzwert, als auch die Standorte der Messstationen nach wie vor richtig wären, um sich damit aber feige hinter veralteten Gegebenheiten und leider immer noch aktuellen Gesetzen zu verstecken. Und ich halte nach wie vor an dem Vorwurf fest, dass es hier primär um die Umsetzung politischer Wahnvorstellungen und nicht um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung geht.

Gegenseitig Vorwürfe zu erheben bringt letztlich aber niemanden in der Sache weiter. Es bringt auch nichts die kindische Frage zu klären: Wer hat angefangen? Viel entscheidender ist die Frage: Wer hat den Mut den Wahnsinn zu beenden?