Pressemitteilung: Mittelstandsunion fordert Korrektur im Umgang mit den Covid-Soforthilfen

Montag, 17. Januar 2022


PRESSEMITTEILUNG 01/2022

MIT Baden-Württemberg: Betriebe kritisieren das Verfahren und die Rückforderungen

Stuttgart. Die Politik in Bund und Land hat im Jahr 2020 viele mittelständische Unternehmen und Selbständige völlig unvorbereitet und aus Sicht vieler Mittelständler in unverhältnismäßiger Manier ins betriebliche Abseits gestellt. Innerhalb weniger Tage mussten viele Betriebe schließen oder ihr Angebot drastisch einschränken, während die Ausgaben weiterliefen.

Die Soforthilfe mit einem Höchstbetrag von bis zu 9.000 Euro sollte für diese politische Entscheidung ein Ausgleich sein. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Baden-Württemberg (MIT) fordert nun eine Korrektur der Umsetzung diese Maßnahme und einen geänderten Umgang mit der Überprüfung der Zahlungen.

„Die Soforthilfe waren als Maßnahme von Seiten des Staates überhastet und nicht zu Ende gedacht, als sie eingesetzt wurde. So mussten Betriebe Schätzungen über Einnahmenausfälle abgeben, ohne zu wissen, wie lange und wie stark die staatlichen Maßnahmen greifen würden. Für die Unternehmen war es somit nicht ersichtlich, dass nur die ersten drei Monate nach Antragstellung als Berechnungsgrundlage herangezogen würden. Viele Betriebe äußern daran zu Recht ihre Kritik“, erläutert Bastian Atzger, Landesvorsitzender der MIT Baden-Württemberg.

Es gibt daher nun zahlreiche Fälle, in denen Unternehmen in den besagten drei Monaten etwas geringere Verluste einfuhren als ursprünglich prognostiziert und die Differenz nun zurückerstatten müssen, obwohl sie auch in den Folgemonaten oft deutliche Verluste aufgrund der staatlichen Corona-Politik zu beklagen hatten.

Die MIT Baden-Württemberg fordert daher eine Änderung im Verfahren, da derzeit alle betroffenen Betriebe auf dieselbe Stufe mit denen gestellt werden, die sich die Corona-Hilfen zu Unrecht erschlichen haben. So sollten Rückzahlungen mit Verlusten des Gesamtjahrs gekoppelt werden und auch erst nach dem Ende der Pandemiezeit eingefordert werden. Soloselbständige sowie Kleinst- und Kleinbetriebe sollten ganz von der Rückzahlung befreit werden. Symbolpolitik, wie zum Beispiel die Absetzbarkeit für Hygienemaßnahmen, stellt nach Auffassung der Mittelstandsvertreter keinen ausreichenden Ausgleich für die existenzgefährdenden Eingriffe des Staates in die heimische Wirtschaft dar.

„Die Landesregierung kann sich hierbei auch nicht auf Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund berufen, da sie selbst eigene Finanzhoheit besitzt und den Betrachtungszeitraum durch Einbringung von Eigenmitteln selbst verändern kann. Dies könnte zum Beispiel dadurch geschehen, dass die Landesregierung die teure Werbekampagne „The Länd“ deutlich reduziert. Statt Werbe-Taxis durch London fahren zu lassen, wären die 21 Millionen Euro beim heimischen Mittelstand besser investiert gewesen“, erklärt Bastian Atzger.

Pressekontakt: Jürgen Scheurer | T +49 7254 951225 | M +49 151 12135075 | presse@mit-lvbw.de

Weitere Informationen: https://www.mit-bw.de

Über die MIT Baden-Württemberg

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) ist mit mehr als 25.000 Mitgliedern der stärkste und einflussreichste parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT setzt sich für die Soziale Marktwirtschaft und für mehr Unternehmergeist in der Politik ein. Die MIT Baden-Württemberg vertritt rund 2.900 Unternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende im Land.