Pressemitteilung: Ist der traditionelle Berufsstand des Schaustellers noch erwünscht?

Donnerstag, 23. Juli 2020


PRESSEMITTEILUNG 11/2020

Ist der traditionelle Berufsstand des Schaustellers noch erwünscht?

Unserem Bauchgefühl nach nur bei Steuer- und Gebührenabgaben, so Claudia Weeber. „Wir hätten niemals geglaubt, dass wir unseren Kindern ihren gewohnten Alltag nicht mehr sichern können.“ Bekannt sind sie und ihr Mann als ehemalige Gastgeber und Inhaber des Festzeltes Wasenwirt. Das jung verheiratete Paar hat sich erst letztes Jahr aus dem Zelt verabschiedet und in ihr neues Konzept „Die Wurstbude“ investiert. Beide gehören mit ihren Familien seit Generationen zu den Schaustellern.

Es ist das 3. Mal, dass der Wasen aufgrund höherer Gewalt nicht stattfindet. Aber noch nie gab es ein komplettes und vor allem unbefristetes Berufsausübungsverbot. Ist das verfassungsrechtlich überhaupt zulässig? Diese Frage stellt sich nicht nur die Mittelstandsunion Baden-Württemberg, sondern auch der Schaustellerverband. Warum die Stadt Stuttgart die Schausteller nicht in der Landeshauptstadt haben möchte, ist nicht nachvollziehbar. Denn unstreitig ist, dass Gebührenabgaben und Steuern dort gern gesehen werden.

Viele andere Großstädte bieten ihren Schaustellern die Möglichkeit, mit ihren Buden in den Direktverkauf zu gehen, damit eine Überlebenschance besteht. Das Gefühl, Menschen zweiter Klasse zu sein, die in Stuttgart unerwünscht sind, wird sie einfach nicht los, so Claudia Weeber. Sie stehe jetzt mit einer kleinen Wurstbude vor einem namhaften Metzger in Freiberg am Neckar im Industriegebiet und mache einen Tagesumsatz von ca. 65 Euro. Davon könne sie nicht einmal die Wurst bezahlen, die sie vom Metzger erhält, geschweige denn ihre Kinder ernähren.

Die Schausteller fühlen sich von der Politik komplett allein gelassen, so der Schaustellerverband. Selbst der versprochene und mehrfach laut angekündigte Rettungsschirm des Landes Baden-Württemberg wurde bis heute für die Schausteller nicht passend umgesetzt; und das bei einem nach wie vor auf nicht absehbare Zeit bestehenden Berufsausübungsverbot.

Nicht nachvollziehbar ist für die Schausteller, warum Freizeitparks und Biergärten wieder öffnen dürfen, aber die den Schaustellern das Überleben sichernde Veranstaltungen abgesagt bleiben und das bei längst mehr als überfüllten Fußgängerzonen und Badeseen.
Es ginge um die Kontrollmöglichkeit bezüglich des Virus, so MP Kretschmann. Wenn man aber eine Corona-App für alle deutschen Bürger erstellen kann, dann müsse es doch auch eine Kontrollmöglichkeit der teilnehmenden Personen auf dem Wasen geben.

So kann und darf es nicht weitergehen, so Oliver Zander, Landesvorsitzender der MIT. Sowohl das Frühlingsfest, der Cannstatter Wasen, Weihnachtsmärkte sowie weitere Volksfeste gehören zum deutschen Kulturgut, welches zu erhalten ist. Dies wird er auch in seiner Rede am kommenden Donnerstag ab 13.00 Uhr bei der Großkundgebung der Schausteller auf dem Karlsplatz zum Ausdruck bringen. Weitere Unterstützung folgt am 27.07.2020 um 18.00 Uhr im bellissima in Stuttgart-Sillenbuch. Die Pressesprecherin der MIT Baden-Württemberg begrüßt dort den OB-Kandidat der CDU Frank Nopper auf seinem Wahlrundgang und wird dabei den Schaustellern Rede und Antwort stehen.

Der Landesvorstand der MIT Baden-Württemberg fordert hiermit die sofortige und vollumfängliche Aussetzung des bestehenden Berufsausübungsverbots der Schausteller oder eine sofortige Umsetzung eines auf die Bedürfnisse der Schausteller zugeschnittenen Rettungsschirms.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) ist mit mehr als 25.000 Mitgliedern der stärkste und einflussreichste parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT setzt sich für die Soziale Marktwirtschaft und für mehr Unternehmergeist in der Politik ein.

ViSdP
Angelika Harm
Pressesprecherin