Pressemitteilung: Gerecht oder ungerecht, das ist hier die Frage
Mittwoch, 22. April 2020
PRESSEMITTEILUNG 05/2020
Gerecht oder ungerecht, das ist hier die Frage
Je länger das Coronavirus grassiert, desto mehr wird der Wirtschaft geschadet. Außer Frage steht, dass das Wohl der Menschheit an oberster Stelle steht und die Gesundheit in diesem Zusammenhang dabei Priorität A hat. Aber wann kommen wir als Land an den Punkt, an dem die auch zum Wohle der Menschheit wichtigen Punkte beachtet werden müssen. Hier stellt sich die Frage, wie lange kann der bislang den Wohlstand bringenden Mittelstand den Shutdown-Modus noch tragen. Die einzelnen Branchen schreien auf, und wer am lautesten gehört wird, erfährt eine Lockerung. Was ist mit den Branchen, deren Lobby nicht so groß ist und welche schon am längsten geschlossen sind, wie z.B. die Dienstleistungsbranche oder die Fitness- und Gesundheitsbranche. Was ist mit den Branchen, die bereits jetzt ein Öffnungsverbot bis Ende August oder länger haben, wie z.B. die Schausteller?
Der erste Schritt zur Lockerung durch die Landesregierung in Baden-Württemberg ist für den Einzelhandel mit einer Quadratmeterfläche bis 800 qm erfolgt. Ganz aktuell wird ab dem 27.04.2020 die Maskenpflicht eingeführt.
Wäre es aber nicht viel sinnvoller gewesen, branchenübergreifend mit einer kleineren Fläche z.B. bis zu 400 qm zu öffnen? Gerade dann, wenn so kurz danach eine Maskenpflicht eingeführt wird?
Hierbei geht es nicht um die Kritik oder das Anmaßen dessen, dass die Landesregierung falsch gehandelt hat. Es geht hierbei einzig und allein um die Frage, wie lange der Mittelstand, der nicht laut genug aufschreien kann noch durchhalten wird, weil er nicht über die entsprechende Lobby verfügt. Denn die meisten Branchen verfügen eben nicht über eine große Lobby, tragen aber durch die monatlichen steuerlichen Abgaben zum Gemeinwohl bei, aus deren Kasse die Kurzarbeit, Hartz IV und all die anderen sonstigen finanziellen Leistungen, die in einer Krise notwendig sind, zu bezahlen. Die Gelddruckmaschine anzuwerfen, um jetzt Schadensauszahlungen an die betroffenen Betriebe auszahlen zu können und um in Zukunft die durch die Insolvenzen verringerten Steuereinkünfte ausgleichen zu können, ist zwar einfach, führt aber nach der Krise in die Rezession. Der u.a. damit verbundene Verlust von Arbeitsplätzen führt die Bürger zusätzlich in das bereits belastete Sozialnetz.
Die MIT Baden-Württemberg stellt daher den dringenden Appell an die Landesregierung Baden-Württemberg, bei der nächsten Lockerungswelle branchenübergreifend zu entscheiden. Vor allem muss sie den Unternehmern zutrauen, dass sie in der Lage sind, ihre Betriebe so zu öffnen, dass sie kein Ansteckungsrisiko bergen, selbstverständlich unter den notwendigen hygienischen Maßgaben. Gerade dann, wenn eine Maskenpflicht für das Betreten von Geschäften bereits eingeführt wurde. Denn aktuell ist den einzelnen Unternehmern die eigene Kreativität und Fähigkeit genommen, sich der aktuellen Pandemie entgegenzustellen. Denn eines dürfte ganz klar sein: Kein Unternehmer möchte seinen Betrieb erneut schließen und seine Mitarbeiter oder den Kunden der Gefahr aussetzen zu erkranken. Er wird daher alles unternehmen, unter diesen Bedingungen seinen Betrieb entsprechend sicher zu öffnen.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) ist mit mehr als 25.000 Mitgliedern der stärkste und einflussreichste parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT setzt sich für die Soziale Marktwirtschaft und für mehr Unternehmergeist in der Politik ein.
ViSdP
Angelika Harm
Pressesprecherin