Pressemitteilung: Ein weiterer Schlag ins Gesicht des Mittelstandes Neues EuGH-Urteil zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten kommt einem Frontalangriff auf den Mittelstand gleich!
Mittwoch, 22. Mai 2019
PRESSEMITTEILUNG 05/2019
Ein weiterer Schlag ins Gesicht des Mittelstandes
Neues EuGH-Urteil zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten kommt einem Frontalangriff auf den Mittelstand gleich!
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.19 sollen Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle Unternehmen, egal ob Bäcker, Banker, Pilot oder Pflegekraft.
Die Auswirkungen, die sich daraus auf die Arbeitgeber ergeben, werden – gerade im deutschen Mittelstand – enorm sein. Laut Begründung des EuGH sei jedoch nur auf diese Weise eine Überprüfung möglicher Überschreitungen der zulässigen Arbeitszeiten möglich.
MIT Landesvorsitzender Oliver Zander warnt davor, „dass – wie so oft in Deutschland geschehen – der Fehler gemacht wird, im Zuge übertriebener Obrigkeitshörigkeit und vorauseilendem Gehorsam ein EU-Gesetz in deutsches Recht umzuwandeln und dabei noch zu verschärfen.
Wir stellen hiermit ausdrücklich klar, dass im aktuellen Urteil die Entscheidung im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens gefallen ist. Damit haben die nationalen Regierungen zunächst die Möglichkeit, zu prüfen, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht oder nicht.“
Auch kleinere Unternehmen, Start-ups und mittelständische Betriebe werden mit neuen Bürokratismus-Auflagen beschäftigt sein, anstatt sich um die wirtschaftliche Weiterentwicklung kümmern zu können. Denn nun soll auch die zeitgenaue Erfassung von Heim-Arbeitsplätzen oder Außendienst-Tätigkeiten minutengenau erfasst werden. Telefonate, die von zu Hause oder aus dem Auto heraus geführt werden, ebenso wie die Mail, die noch kurz „nebenbei“ formuliert wird. Da scheint es nur wenig hilfreich, dass die Erfassung der Arbeitszeiten als weiterer Mehraufwand auch auf den Arbeitnehmer übertragen werden kann.
Die Arbeitgeber werden damit zu den Kontrolleuren Nr. 1 gemacht. Wo bleibt hier die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer Vertrauen zu schenken? Das Vertrauen, dass er in der Lage ist, seine Arbeitszeiten selbst zu bestimmen und zu regeln? Stattdessen muss er ständig rechnen, ob er nicht über die Gesamtarbeitszeit gekommen ist. Kann er das Telefonat am Abend noch führen? Hat er noch die Zeit, das Telefonat zu registrieren? Wird hier dann nicht eher mal die Entscheidung gefällt, das Telefonat nicht mehr zu führen und alle Fünfe gerade sein zu lassen, ganz gleich, ob dies nun im Sinne des Unternehmens ist oder nicht?
Die Tendenz, den Arbeitgeber als gieriges, ausbeutendes Monster darzustellen, das es mit entsprechenden bürokratischen Mitteln zu stoppen gilt, ist äußerst kontraproduktiv. Zudem muss die gängige Darstellung des Unternehmers im Generalverdacht der Ausbeutung ein Ende haben!
Sicher: Der Schutz der Arbeitnehmer ist richtig und wichtig. Der Schutz der Unternehmen in ihrer Funktion als Motor Deutschlands und Europas jedoch ebenso! Denn wenn vor lauter Aufzeichnungspflichten und daraus entstehenden Kosten, die nicht umgelegt werden können, Firmen weniger Umsatz machen und in Folge weniger Personal einstellen, kann dies nicht mehr im Sinne des Arbeitnehmers sein!
MIT Landesvorsitzender Oliver Zander mahnt daher ganz klar, “dass hier nicht dem Ruf der Gewerkschaften gefolgt werden darf und weitere Bürokratisierungsbelastungen und Gängelungen der Arbeitgeber und vor allem des Mittelstands zu vermeiden sind!“.
Parallel fordern wir die Bundesregierung auf, das EuGH-Urteil gründlich zu prüfen und nur tatsächlich notwendige Änderungen maßvoll zu betreiben, anstatt eine generelle Regelung zu fixieren. Denn das Gegenteil sei hier richtig und notwendig, so Zander: „Weniger Regulierung beim Thema Arbeitszeiten und mehr Flexibilität und Anpassung im Hinblick auf die geänderten Arbeitsbedingungen. Vor allem, wenn die Vereinbarkeit von Freizeit/Familie und Beruf ernst genommen werden soll, müssen wir weg von starrer Fixierung und hin zur freien und flexiblen Arbeitszeitgestaltung“.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU und CSU (MIT) ist mit mehr als 25.000 Mitgliedern der stärkste und einflussreichste parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT setzt sich für soziale Marktwirtschaft und mehr Unternehmergeist in der Politik ein.
ViSdP
Angelika Harm
Pressesprecherin