Pressemitteilung: Die Landesregierung öffnet die Tür zur Wohnungsbewirtschaftung!

Mittwoch, 6. Januar 2021


PRESSEMITTEILUNG 03/2021

Die Gemeinden erhalten Bestimmungsrecht über Wohnraum!

Die MIT Baden-Württemberg warnt vor der Novellierung des Gesetzes über das Verbot der
Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit einer Ermächtigung der Gemeinden, den Bestand an
Wohnraum zu erfassen und durch Genehmigungen dessen Belegung zu regeln, wird keine einzige
zusätzliche Wohnung für einen Wohnungssuchenden geschaffen. Die Landesregierung hat ganz
offensichtlich jedwedes Vertrauen in die Gesetze von Angebot und Nachfrage verloren.
Wer zwischen Vermieter und Mieter keine ausgewogene Interessensstruktur und Rechtsstellung
herstellt, der verhindert Wohnraum. Die geplanten Eingriffe in das Grundrecht der
Unverletzlichkeit der Wohnung und das Eigentumsrecht sind durch nichts gerechtfertigt.
Regelungswut und Allmachtsglaube an bürokratische Regulierung haben noch nie zum Wohlstand
der Bürger beigetragen.

Mit der Registrierungspflicht für Ferienwohnungen, mit einer Anzeigepflicht für jede einzelne
Überlassung von Wohnraum als Ferien-Wohnraum, mit einer Auskunftspflicht für Verwalter und
Vermittler von Wohnraum und von Betreibern von Internetportalen gegenüber den Gemeinden
und unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln glaubt die Landesregierung,
der behaupteten Verringerung des vorhandenen Wohnraumbestandes erfolgreich zu Leibe rücken
zu müssen.

Die bisherige Erfahrung von 5 Städten in Baden-Württemberg mit dem Gesetz über das Verbot
der Zweckentfremdung von Wohnraum haben gezeigt, dass weder eine Verringerung des
vorhandenen Wohnraumbestandes noch eine Vergrößerung des Wohnraumangebotes bewirkt
worden ist. Mit einem Betretungsrecht für Gemeinde- beauftragte wird das Grundrecht auf
Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. Wer den Gemeinden die Macht gibt anzuordnen,
dass „eine nichtgenehmigungsfähige Zweckentfremdung“ beendet und der Wohnraum wieder
Wohnzwecken zugeführt wird, setzt auf Planwirtschaft. Wer glaubt, dass er letztlich mit den
Instrumenten der Zuteilungswirtschaft Wohnraum schafft, hat die Lektion aus dem Untergang der
DDR nicht verstanden.

Es ist sattsam bekannt, dass die „Mietpreisbremse“ keinen Wohnraum schafft. Mit einem Verbot
der Umwandlung von Wohnraum in Eigentumswohnungen, wie dies die Bundesregierung jetzt
verabschieden will, wird kein Wohnraum geschaffen. Wer, wie ebenfalls die badenwürttembergische
Landesregierung die Grundsteuer zur verdeckten Vermögenssteuer
umfunktioniert, sollte sich bewusst sein, dass auch diese Maßnahme nicht zur Bildung von
Wohnungseigentum in breiten Kreisen der Bevölkerung beiträgt. Wer nicht darüber nachdenkt,
die Grunderwerbsteuer für den 1. Immobilienerwerb im Leben eines Bürgers von dieser Steuer zu
befreien, hat keinen Anlass, sich darüber zu beklagen, dass die Eigentumsquote an Wohnraum in
Deutschland bescheiden ist. Wer nicht registriert, dass man sich in Deutschland leichter von
seiner Ehefrau als von seinem Mieter trennen kann, hilft keinem Wohnungssuchenden.
Für junge Familien die Voraussetzungen zu schaffen, Wohnimmobilien erwerben und finanzieren
zu können, ist das Gebot der Stunde!

MIT Baden-Württemberg
Dr. Albrecht Geier