Staatsverschuldung: Rotlichtverstoß ohne Sanktion
Montag, 5. Dezember 2011
Staatsverschuldung: Rotlichtverstoß ohne Sanktion
Die Schuldenbremse in der Landesverfassung ist ein Gebot der Stunde. Der Antrag der CDU Fraktion im Landtag scheiterte nach einer hitzig geführten Debatte in der ersten Lesung an SPD und Grünen. Jetzt hat die Regierungskoalition Gespräche angebo-ten. Vielleicht machen diese Verhandlungen den Weg frei für einen ausgeglichenen Haushalt. Es wäre ein Meilenstein im Kampf gegen die ausufernde Staatsverschuldung.
Eher legt ein Schäferhund einen Wurstvorrat an, als dass ein Politiker mit dem Sparen be-ginnt. Franz-Josef Strauß soll das gesagt haben. Die These ist nur schwer zu widerlegen. Wenn Sie diesen Beitrag gelesen haben, ist die Schuldenhöhe in Baden-Württemberg um 11.000,- Euro und in Deutschland um fast eine Million Euro gestiegen. Früher war das an-ders. Bis 1969 orientierte sich das Staatsschuldenrecht an Artikel 87 der Weimarer Reichs-verfassung. Schulden waren nur in Ausnahmefällen erlaubt. Mit der großen Finanzreform 1969 wurde die Investitionsbindung eingeführt. Das Argument war: Den Schulden stehen dann auch Sachwerte gegenüber. Kredite wurden ein reguläres Finanzinstrument. Das war die Geburtsstunde des Schuldenstaats.
Im Jahr 1973 betrug der Schuldenstand in Deutschland, gemessen am Bruttosozialprodukt, noch 18,3 %. Mittlerweile haben wir eine Schuldenstandsquote von 82,3 %. Die Gründe für den Anstieg sind vielfältig. Offensichtlich war die Solidität der öffentlichen Finanzen nie ein Primat der Politik. Die Wünsche waren größer als die Einnahmen. Jeder politische Wunsch-zettel mutierte zu einem Bestellzettel. Die Finanzierung war nebensächlich. Zwar hat sich unser Wohlstand seit den 70er Jahren verzehnfacht. Aber im gleichen Zeitraum sind die Schulden der öffentlichen Haushalte um das 26fache explodiert. Wir konnten weder durch die Beschränkungen des Art 115 GG noch durch die Maastricht-Kriterien den Schuldenanstieg verhindern. Über vierzig Jahre und über alle Konjunkturzyklen hinweg, hatten wir in Deutschland keinen ausgeglichenen Haushalt, mit Ausnahme im Jahr 2000, als der Bund 50 Mrd. Euro Versteigerungserlöse für Telekommunikationsfrequenzen einnehmen konnte.
Schulden wohin man sieht. In Europa, in den Nationalstaaten und ebenso in deutschen Bundesländern. Die Krise des Euro hat ihren Ursprung in der Verschuldung der Euro-Mitgliedsstaaten, die sich nicht an den Stabilitätspakt halten. Der EU-Ministerrat steuerte nicht energisch dagegen. Es geht nicht, dass Schuldensünder weder Haftung noch Eigenverantwortung tragen. Auch der Bund liegt seit 2003 jedes Jahr über der Höchstverschuldungsgrenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und verletzt damit die Maastricht-Kriterien. Will Deutschland jetzt eine Stabilitätskultur in Europa durchsetzen, müssen wir zunächst unsere eigenen Hausaufgaben erledigen. Neben den Schulden des Bundes tragen die Länder erheblich zur Gesamtverschuldung bei. Bis Ende 2010 standen die Länder bei ihren Gläubigern mit fast 600 Mrd. Euro in der Kreide. Dies ist seit 2001 ein Zuwachs von 66 %. Die Zinslast wird immer erdrückender. Es fehlt den Ländern die Kraft, dringende Investitionsaufgaben zu bewältigen.
In Baden-Württemberg konnte die unionsgeführte Regierung 2008 und 2009 die Nullver-schuldung erreichen und Rücklagen aufbauen. Im Jahr 2010 mussten wir 2,6 Mrd. Euro und in 2011 2,1 Mrd. Euro neue Schulden vorsehen. Die Schulden waren notwendig, weil die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise drohte, unsere exportorientierte Konjunktur abzuwürgen. Unsere Maßnahmen haben Wirkung gezeigt. Die Steuereinnahmen des Landes sprudeln in diesem Jahr. Nach einer aktuellen Auswertung des Statistischen Landesamtes haben wir im ersten Halbjahr 2011 13,4 Mrd. EUR Steuern eingenommen. Dies sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 1,4 Mrd. EUR oder fast 12 % mehr. Die Konjunktur boomt: Wir müssen die Schulden zurückführen. Das Schuldengespenst ist aber nicht zu vertreiben. Das Verfassungsgericht in NRW hat mit Urteil vom 15. März 2011 den Nachtragshaushalt in NRW für verfassungswidrig erklärt, weil der Gesetzgeber es nicht begründete, warum die erhöhte Kreditaufnahme notwendig sei, die angenommene Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren. Und auch hier im Land hat der vorgelegte Nachtragshaushalt die Schuldenbegrenzungsregel des § 18 der Landeshaushaltsordnung (LHO) verletzt. Notwendig war das nicht, bescheinigte der Rechnungshof.
Die pro Kopf-Verschuldung wird durch den demografischen Wandel und den Bevölkerungsrückgang weiter steigen. Selbst wenn es heute gelänge, keine neuen Schulden aufzunehmen, steigt nominal durch den Bevölkerungsrückgang die Pro-Kopf-Verschuldung. Immer weniger Erwerbstätige werden die Staatsverschuldung schultern müssen. 2060 wird die Bevölkerung in Deutschland auf 65 ? 70 Mio. Bundesbürgern geschrumpft sein, errechnete das Statistische Bundesamt. Dies ist ein Rückgang von fast 20 % gegenüber dem Status quo.
Sämtliche EU-Staaten verstoßen mittlerweile gegen den Stabilitätspakt. Jährliche Defizite von 10% sind schon fast normal. Der IWF schätzt, dass die durchschnittliche Schuldenquote der Industrieländer im Jahr 2014 bei 114 % des jährlich erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukts liegen wird.
Die fiskalpolitischen Ampeln stehen auf Rot. Doch der Rotlichtverstoß ist ein Kavaliersdelikt ohne Sanktion. Jenseits der 90% Staatsschulden - relativ zum BIP - liegt die Schuldensättigung. Was dann folgt sind eine lange anhaltende Abwärtsbewegung des Wirtschaftswachstums und eine Erhöhung der Risikoprämien für Staatsanleihen. Das Korsett der politischen Gestaltungsspielräume schnürt sich immer enger. Werden dann weiter fiskalpolitische Fehlentscheidungen getroffen, ist der Staatsbankrott unvermeidbar. Griechenland mit einem Schuldenstand von 143% hat diesen Punkt erreicht. Die Folgen für uns vermag niemand abzuschätzen.
Eine Generation soll nicht auf Kosten der nächsten Generation leben. Nachhaltige Finanzpolitik muss generationengerecht sein. Nachhaltige Finanzpolitik bedeutet, dass der Staat sich pro Jahr nicht mehr verschulden darf als er an Wirtschaftswachstum generiert und was er an bleibenden Investitionen für seine Bürger hinterlässt. Damit sich die Politik aber auch daran hält, muss dies als ?Schuldenbremse? in der Landesverfassung verankert werden.
Die öffentlichen Finanzen sanieren und den Schuldenberg abtragen, ist ein steiniger Weg und er ist nicht ohne Risiko. Nachfrage könnte verloren gehen und die Binnenkonjunktur schwächen. Augen zu und durch wäre die falsche Politik. Tun wir nichts, wird uns die Schuldenlast erdrücken. Unsere jährlichen Schulden belaufen sich auf über 2 Mrd. Euro und dies bei historisch niedrigen Zinsen.
Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesländer, ab dem 1. Januar 2011 ihren Haushalt so aufzustellen, dass ab 2020 der Haushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen wird. Dies bedeutet, dass die Länder verfassungsrechtlich verpflichtet sind, ihr strukturelles Defizit bis dahin abzubauen. Nur so ist es möglich, ab 2020 bei einer konjunkturellen Normallage keine neuen Schulden zu machen. Die grün-rote Landesregierung missachtet diese Verfassungsvorgabe. Sie erhöht das strukturelle Defizit, statt es zu reduzieren, Maßnahmen, die der Konsolidierung des Haushalts dienen, werden rückgängig gemacht. Durch zusätzliche konsumtive, kreditfinanzierte Ausgaben und neue Stellen in den Ressorts wird die Konsolidierung erschwert.
Wir als CDU sind der Ansicht, mit einer Schuldenbremse in der Landesverfassung sichern wir eine nachhaltige Finanzpolitik für die kommenden Generationen. Künftige Haushalte müssen dann ohne Kredite auskommen. Nur bei konjunkturellen Verwerfungen und Notlagen soll das Parlament die notwendige fiskalpolitische Flexibilität mit Vorbehalt erhalten. Antizyklisch ist die Kreditaufnahme im Aufschwung auszugleichen. Wenn keine Regelung in der Landesverfassung erfolgt, gilt ab 2020 ein absolutes Schuldenverbot. Dieses aber würde unsere Handlungsfähigkeit bei Krisen und Notlagen einschränken. Deshalb sind jetzt Konsolidierungsmaßnahmen unverzichtbar.
Nach mir die Sintflut und weitere Schulden, das ist der falsche Weg. Jetzt ist das Zinsniveau, von dem die öffentlichen Haushalte profitieren, auf einem historischen Tief. Jetzt boomt die Wirtschaft. Wenn jetzt nicht konsolidiert wird, wann dann?
Die grün-rote Landesregierung betrachtet unser Land als ?Sanierungsfall?. Der Finanzminister ließ im Vierten Nachtragshaushalt 2011 eine ?Sanierungsrücklage? von über 500 Mill. Euro auf Schuldenbasis festschreiben. Die Wirtschaftlichkeit der Sanierungsrücklage wurde durch die neu eingeführte Liquiditätssteuerung im Staatshaushaltsgesetz begründet. Damit sollte das Schuldenverbot des § 18 LHO umgangen werden. Der Rechnungshof hat das schon moniert. Schulden machen, um damit Rücklagen zu bilden, macht kein normaler Sparer und sollte auch nicht der erste finanzpolitische Aufschlag einer neuen Regierung sein.
In Hessen haben die Menschen in einer Volksabstimmung mit überwältigender Mehrheit dafür gestimmt, die Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern. Gewerkschaften und linke Gruppierungen haben sich massiv dagegen ausgesprochen. Das war eine Volksabstimmung, die Sinn gemacht hat. Wenn die neue Regierung mehr Bürgerbeteiligung will, sollte sie die Schuldenbremse einer Volksabstimmung stellen. 62% der Menschen ? so das Forsa-Institut ? sagen, die größte Sorge ist die Staatsverschuldung. Gerade wurden ca. 20 Millionen Euro zum Fenster rausgeworfen, um mit einer fragwürdigen Volksabstimmung den regierungsinternen Koalitionsstreit zu befrieden. Das Geld wird bei den Beamten eingespart und Personalstellen bei den Arbeitsgerichten werden gestrichen. Selbst das Bekleidungsgeld unserer Polizisten fällt dem Rotstift zum Opfer.
Bereits 2008 forderten die Grünen und die SPD das Schuldenverbot in die Landesverfassung aufzunehmen. Heute wollen sie davon nichts mehr wissen. Es ist ein Verdienst von Günther Oettinger und Peter Struck, dass beide als Vorsitzende der Föderalismuskommission II die Schuldenbremse in das Grundgesetz verankert haben. Die unionsgeführte Landesregierung hat das nicht mehr getan. Das mache ich ihr auch zum Vorwurf. Der römische Philosoph Seneca sagte: ?Die, die vor uns waren, haben viel geleistet, aber sie haben es nicht zu Ende geleistet?. Heute ist vor dem Hintergrund der europäischen Schuldenkrise die Schuldenbremse in unserer Verfassung ein Gebot der Stunde.
Dr. Reinhard Löffler
Stellv. Landesvorsitzender MIT
Wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion

