Pressemitteilung:

Pressemitteilung der MIT B-W zur GEZ

Montag, 2. August 2010

Mittelstand gegen neues Gebührenmodell der GEZ - Exorbitante Belastung befürchtet
Den am 31.03.2010 vorgelegten Staatsvertragsentwurf zur neuen Regelung der GEZ-Gebühren lehnt die MIT - Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Baden-Württemberg - entschieden ab.
Nach diesem Modell würden künftig jeder Privathaushalt - gleich, ob und wie viele Fernseh- oder Radiogeräte genutzt werden - mit einer monatlichen Gebühr belastet, die in der Höhe der bisherigen entspricht (€ 17,98). Dafür entfallen die Kontrollbesuche und die Gebührenpflicht anderer im Haushalt lebender erwerbstätiger Personen.
Die Neuregelung für Selbständige und Firmen sieht dagegen ein kompliziertes Konstrukt vor, nämlich eine Monatsgebühr (€ 17,98), die zunächst für jede Betriebsstätte fällig wird. Betriebsstätte ist nach neuer Definition allerdings auch "jede nicht zu privaten Zwecken genutzte mobile Einheit", d.h. Fahrzeuge aller Art wie z.B. Bagger, Tieflader, Verkaufswagen usw., die mit einem Radio ausgestattet sind.
Hinzu kommt eine nach Anzahl der Mitarbeiter gestaffelte Gebühr, klassifiziert in 10 Entgeltgruppen von Betrieben mit bis zu vier Beschäftigten (€ 6.-/ Monat) bis zu Betrieben mit 20 000 und mehr Mitarbeitern (€ 2 700.- pro Monat).
"Was wir befürchten, ist eine exorbitante Steigerung der Rundfunkbeiträge für mittelständische Unternehmen", so Peter Ibbeken, Landesvorsitzender der MIT in Baden-Württemberg. Wir meinen: "In der Einfachheit liegt die Lösung. Warum nicht eine Gebühr pro Haushalt und eine pro Betrieb?" Eine solche Regelung wäre gerecht und ausgewogen, da in mittelständischen Betrieben gearbeitet und nicht Radio gehört oder ferngesehen werde.

Der bisherige Entwurf würde darüber hinaus den Bürokratieabbau in Höhe von 12,5 %, der immerhin bis Ende 2009 erreicht wurde, konterkarieren. Die Betriebe würden wieder neu mit einem bürokratischen Aufwand belastet werden.
Statt die GEZ nach Einführung der Zwangsabgabe aufzulösen, soll diese ab 2013 die Daten aller Haushalte mit Zu- und Wegzügen kontrollieren. Die GEZ soll dazu die kommunalen Melderegister nutzen und allen Behörden Zugriff auf ihre Daten geben. Eine solche Rolle der GEZ als große, bürokratische Überwachungsbehörde dürfte auch im Hinblick auf den Datenschutz bedenklich sein und zu Verfassungsklagen geradezu einladen.
"Jetzt hoffen wir, dass unsere Forderungen auch bei Ministerpräsident Stefan Mappus, der als Koordinator für die Medienpolitik der unionsgeführten Länder wirkt, Gehör finden möge", so Ibbeken abschließend. "Sparen geht heutzutage auch auf die Agenda der Medien; mit den Einnahmen auskommen muss das Motto sein!"


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