MIT übergibt Vorschläge zum Bürokratieabbau an Landesregierung
Donnerstag, 16. April 2009
Auch nach der Vorlage eines Maßnahmenpaktes bleibt Bürokratieabbau eine Daueraufgabe -
Erfolge beim Bürokratieabbau dürfen nicht durch die Schaffung neuer bürokratischer Regelungen konterkariert werden.
In Baden-Württemberg hatte die Landesregierung bereits im Jahr 2002 eine Entbürokratisierungsinitiative gestartet, in der die Bürger, Verbände und die Wirtschaft aufgerufen wurden, Vorschläge zum Bürokratieabbau vorzulegen. Auf diesen Aufruf hat die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung umfassend reagiert und unter dem Vorsitz von Herrn Wolfgang Mößner eine Entbürokratisierungskommission eingesetzt, die relativ früh Vorschläge für die Entbürokratisierungsinitiative der Landesregierung vorgelegt hat.
Auch nachdem die Landesregierung insgesamt fünf Maßnahmepakete (so genannte Tranchen) zur Entbürokratisierung beschlossen und damit im Land, beim Bund und auch bei der EU wichtige Anstöße zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht hat, blieb die Entbürokratisierungskommission der MIT Baden-Württemberg weiterhin aktiv und in engem Kontakt mit dem Landesbeauftragten für Bürokratieabbau, Staatssekretär Rudolf Köberle MdL. Sie hat rund 60 Vorschläge unterbreitet, die alle intensiv geprüft wurden. Dabei konnten einige Erfolge erreicht werden:
Als besonders beachtlichen Erfolg verbucht die MIT eine drastische Reduzierung der Wirtschaftsstatistik bundesweit, die Betriebe unter 50 Arbeitnehmern von Statistikpflichten befreit. Im Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung konnte erreicht werden, dass der durch den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung enthaltenen bürokratische Mehraufwand für die Unternehmen deutlich reduziert werden konnte. Bei der Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wurde ein Verfahren gefunden, das - ausgehend vom Ist-Ergebnis des Vormonats - die Sozialversicherungsbeiträge bestimmt und letztlich nur eine Ab-rechnung des Arbeitsentgelts am Monatsende vorgenommen werden muss. Bei der Organisation der Unfallversicherung wurde das Anliegen der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung aufgegriffen und der neu gegründete Spitzenverband privatrecht-lich organisiert.
Außerdem wurde ein umfassender Maßnahmenkatalog zur gesetzlichen Unfallversicherung mit 12 Punkten und einer jährlichen finanziellen Entlastung von 4,5 Mrd. Euro bundesweit entworfen. Da die Bundesregierung ermittelt hat, dass die jährliche Bürokratiebelastung der Unternehmen aufgrund von Informationspflichten rund 47 Mrd. Euro beträgt, wäre dieses Einsparpotential ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Betriebe. Als ersten Erfolg kann die MIT verzeichnen, dass die Insolvenzumlage künftig nicht mehr von den Berufsgenossenschaften, sondern zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag erhoben wird.
Herr Wolfgang Mößner und Herr Frank Schreiter, der für die steuer- und wirtschafts-politischen Bürokratieabbauvorschläge zuständig war, sicherten Herrn Staatssekretär Köberle und der Landesregierung eine enge Zusammenarbeit und die Bereitschaft zu, weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau vorzulegen. Bei vielen Vorschlägen ist jedoch ein langer Atem erforderlich, um Änderungen zu bewirken. So weiß sich die MIT mit der Landesregierung darin einig, dass europäische Richtlinien nur Eins zu Eins in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Umsetzungsmaßnahmen müssen in Baden-Württemberg auf das Notwendigste beschränkt werden. Gerade hierauf bei allen Regelungsentwürfen des Bundes und auch des Landes zu achten, wird eine Daueraufgabe für die nächsten Jahre sein. Außerdem gilt es zu verhindern, dass die Entlastung von bürokratischen Pflichten nicht durch ständig neue bürokratische Pflichten konterkariert wird.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Baden-Württemberg beschränkt sich in ihrem Maßnahmenkatalog nicht auf reine Entbürokratisierungsmaßnahmen, sondern fordert weitergehende Maßnahmen, die die Konkurrenzfähigkeit der mittelständischen Betriebe im internationalen Wettbewerb stärken. So fordert sie nach wie vor einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen.
Foto: Wolfgang Mößner und Innenminister Heribert Rech

