Pressemitteilung:

Bundesratsminister Reinhart, Pressemitteilung der Landesvertretung BW

Sonntag, 8. November 2009

Bundesratsminister Reinhart: Europa soll Finanzinstitute überwachen
VERTRETUNG DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG BEIM BUND
- PRESSESTELLE -
PRESSEMITTEILUNG
Bundesratsminister Reinhart: Europa soll Finanzinstitute überwachen

Ausschuss für Systemrisiken gibt Warnungen ab - Anbindung an Europäische Zentralbank

Rede von Minister Prof. Dr. Wolfgang Reinhart im Bundesrat am 6.
November 2009 zu TOP 10 - 14: EU-Vorlagen zur Finanzmarktaufsicht -
Drucksachen: 736/09-740/09, 736/1/09 -

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach wie vor ist die Finanzmarktkrise unser "Steinerner Gast". Dennoch besteht Hoffnung, dass wir gerade noch mit einem blauen, wenn auch tief blauen, Auge davonkommen könnten.
Und selbst das erfordert einen massiven finanziellen Einsatz des Staates. Einen Einsatz, den wir so in absehbarer Zeit nicht noch einmal werden aufbringen können. Gleichzeitig scheint die Finanzbranche - zumindest in Teilen - immer noch nicht bereit zu sein, ihr Geschäftsgebaren grundlegend zu ändern. Analytiker sehen Finanzmarktteilnehmer und Spekulanten bereits wieder auf dem Weg zu einer neuen Blase.
Was also ist zu tun? Nach meiner Überzeugung müssen wir jetzt die Weichen stellen, um die teilweise katastrophalen Fehlentwicklungen auf den Finanzmärkten in Zukunft zu verhindern. Ein isoliertes Handeln der nationalen Regierungen wird dies allein nicht zuwege bringen.
Es ist daher richtig, dass die Europäische Union Regeln für eine europäische Finanzaufsicht erarbeitet hat. Die größeren Finanzinstitute handeln längst über die nationalen Grenzen hinaus, deshalb muss es auch Instrumente geben, die auf internationaler Ebene greifen.
Der Bundesrat befasst sich heute mit einem ganzen Paket von Vorschlägen.
Trotz Änderungsbedarf in manchen Punkten ist ganz klar festzustellen:
Das Vorhaben der EU zu einer nachhaltig besseren Kontrolle der Finanzmärkte wird von der Landesregierung in Baden-Württemberg mit Nachdruck unterstützt.

Das neue europäische System der Finanzaufsicht wird auf zwei Säulen aufbauen: Drei EU-Behörden (Mikroaufsicht) und ein neues Aufsichtsgremium der Zentralbanken (Makroaufsicht) sollen die Stabilität des Finanzsystems sichern.
Dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) kommt dabei die Aufgabe zu, die Risiken für die Stabilität des Finanzsystems insgesamt zu überwachen. Bei Fehlentwicklungen soll der Ausschuss frühzeitig Warnungen abgeben und Handlungsempfehlungen erteilen. Auf den ersten Blick ist das eine eher stumpfe Waffe. Die Bedeutung der Empfehlungen gründet aber auf dem politischen Gewicht der im Verwaltungsrat des ESRB entsandten Vertreter. Dies sind z. B. der Präsident und Vizepräsident der Europäischen Zentralbank sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken. Deren Einschätzungen wird man nicht ignorieren können.
Aus deutscher Sicht hervorzuheben ist die Anbindung des Ausschusses an die Europäische Zentralbank in Frankfurt.
Als zweite Säule sollen drei EU-Behörden die "Mikroaufsicht" für einzelne Finanzinstitute wahrnehmen. Dies ist zum einen die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Aufsichtsstandards für den Bankenbereich entwickeln soll, die von den nationalen Aufsichtsbehörden anzuwenden sind.
Für Versicherungen ist mit einer europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) eine vergleichbare Lösung vorgesehen. Gleiches gilt für die geplante Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA).
Auch diese Vorhaben begrüße ich grundsätzlich. Allerdings - und dies ist mir wichtig - muss gewährleistet bleiben, dass die Aufsicht von ausschließlich national tätigen Instituten auch bei den nationalen Behörden bleibt. Hier ist aus meiner Sicht kein Grund erkennbar, warum sich diese Institute einer europaweiten Aufsicht unterwerfen sollen. So darf nicht unbeachtet bleiben, dass gerade die kleinen und mittleren Banken, wie beispielsweise die Sparkassen und Volksbanken in Deutschland, kaum durch systemrelevante spekulative internationale Anlagengeschäfte aufgefallen sind.
Nicht akzeptabel ist das in der Richtlinie vorgesehene direkte Weisungsrecht gegenüber den nationalen Aufsichtsgremien. Tiefgreifenden Bedenken begegnet auch das geplante direkte Durchgriffsrecht der neuen Aufsicht auf die nationalen Institute. Ein solcher direkter Zugriff ist nach meiner Einschätzung weder notwendig noch durch das Gesamtkonzept gedeckt, das die operative Aufsicht bei den nationalen Aufsichtsbehörden belassen will.
Wir brauchen gerade in diesem hoch sensiblen Bereich eine klare Systemarchitektur. Es darf keine Mischverantwortung zwischen europäischen und nationalen Einrichtungen geben. Wer die Sachentscheidung fällt, muss auch letztlich die Finanzverantwortung tragen. Ein Auseinanderfallen beider Verantwortlichkeiten führt nach allen Erfahrungen zu großen Problemen.
Ebenfalls ansprechen möchte ich die Frage, ob "technische Standards" in dem bisher vorgesehenen Verfahren für alle Institute festgelegt werden sollen. Die sehr unterschiedliche Struktur der Finanzinstitute innerhalb der EU dürfte in der Praxis große Probleme machen. Auch sollte das Verfahren, das keine ausreichende Einbindung des Europäischen Parlaments und des Rates vorsieht, überdacht werden.
Trotz dieser beispielhaft genannten Fragen - und dies möchte ich nochmals betonen - steht Baden-Württemberg dem Vorhaben äußerst aufgeschlossen gegenüber. Auch Finanzinstitute äußern sich im Ergebnis positiv zu den Plänen der EU.
Der Bundesrat wird in seiner Stellungnahme heute deutlich machen, wo er noch Änderungsbedarf sieht. Ich gehe davon aus, dass diese von der Bundesregierung in das weitere Verfahren eingebracht werden. Der Bundesrat zeigt hier wieder einmal, dass er gesamtstaatliche Verantwortung für die deutsche Europapolitik trägt.
Ich denke, ich spreche in Ihrer aller Namen, wenn ich feststelle, dass wir im Finanzsektor nicht so weitermachen können wie bisher. Dabei ist zu beachten, dass alle Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte zwei Maßstäben entsprechen müssen: Einerseits müssen sie geeignet sein, Krisen zu vermeiden und andererseits müssen sie genügend Freiheit zur Entfaltung des Marktgeschehens lassen.
Die Krise eröffnet jetzt die einmalige Chance, den Grundgedanken unserer Sozialen Marktwirtschaft auch in der Finanzmarktpolitik international zu verankern. Es geht darum, die Dynamik und den Erfindungsreichtum des Marktes zu verbinden mit einer Ordnung wirksamer Standards und Rahmenbedingungen.


http://www.lvtberlin.baden-wuerttemberg.de


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