Nachfolgend finden Sie Informationen und Verlinkungen für Unternehmen während der Corona-Krise. Bitte verfolgen Sie die jeweiligen Informationen für Ihre Branche, Ihre Unternehmensform und –größe.

 

Eine Broschüre des Landes Baden-Württemberg zur Wirtschftsförderung in der Corona-Krise finden Sie unter nachfolgendem Link:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/wirtschaftsfoerderung-des-landes-baden-wuerttemberg-in-der-corona-krise/


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat auf seiner Webseite die wichtigsten Informationen aus dem Bund zusammengestellt:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html


Auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg finden Sie die spezifischen Informationen für Unternehmen in Baden-Württemberg:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/

Hier finden Sie u. a.

 

Weitere Informationen:

 

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Unternehmen haben die Möglichkeit die im März anfallenden Sozialversicherungsbeiträge stunden zu lassen. Bitte denken Sie daran, dass sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens 26. März 2020 formlos unter Bezug auf ihre Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständige Krankenkasse wenden müssen, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

Eine Vorlage finden Sie hier: Stundung Sozialversicherungsbeiträge


Der Antrag für die Sofort-Hilfe ist online!  Sie finden den Antrag unter dem Reiter „Antragsverfahren (Stand 25.03.2020)“   
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/


CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg im Deutschen Bundestag: Unterstützung für unsere Betriebe durch BUND und Land
Die Maßnahmen und Angebote der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg im Deutschen Bundestag finden Sie hier: Unterstützung CDU Landesgruppe BW


Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg: „Soforthilfe Corona“
Die Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe („Soforthilfe Corona“) finden Sie hier: „Soforthilfe Corona“


Wirtschaftsministerium veröffentlicht Auslegungshilfe zu Ladenschließungen auf Grund der Corona-Verordnung

Die Rechteverordnung für die Ladenschließungen finden Sie hier: Rechteverordnung Ladenschließungen
Die Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung finden Sie hier: Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung


Bund und Länder bieten steuerliche Entlastung für Unternehmen

Der Bund sowie die Bundesländer reagieren derzeit mit gezielten Maßnahmenpaketen, um Unternehmen während der Krise zu entlasten. Dazu zählen insbesondere steuerliche Erleichterungen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
  • Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden können Arbeitgeber voll vom Staat erstatten lassen (vorher nur zu 50 Prozent).

Um die Hilfsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, sollten Sie frühzeitig Kontakt mit Ihren zuständigen Finanzämtern aufnehmen.


Erleichterung der Kurzarbeit

Gibt es nicht mehr genug Arbeit für Ihre Angestellten, können Sie nun eher Kurzarbeitergeld beantragen. Bislang ging das nur, wenn ein Drittel Ihrer Mitarbeiter nichts mehr zu hatte. Nun reichen bereits 10 % für den staatlichen Zuschuss.

Den Antrag für das Kurzarbeitergeld finden Sie hier: Antrag Kurzarbeitergeld .

Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld


Kredite für Unternehmer

Die KfW wird für kleine und mittlere sowie bzw. für große Unternehmen je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind. Überdies wird die KfW für diese Unternehmen konsortiale Strukturen anbieten. Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Sobald uns nähere Informationen zu den Sonderprogrammen der KfW vorliegen werden wir Sie darüber informieren.

Weitere Informationen zu KfW-Krediten finden Sie hier: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-HilfeUnternehmen.html


Corona-Krise: Brief an die MIT-Mitglieder
Den Brief an die MIT-Mitglieder finden Sie hier: Brief an die MIT-Mitglieder