Beschluss des MIT-Bundesvorstandes zum Thema Fahrverbote

Dienstag, 5. Februar 2019


BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDES AM 4. FEBRUAR 2019
1) Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU und CSU (MIT) fordert die Bundesregierung,
die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Fraktion der EVP im Europäischen Parlament
auf, dafür zu sorgen, dass die derzeit geltenden Grenzwerte für die Immission von
Stickoxi-den im Straßenverkehr ausgesetzt werden. Die Grenzwerte sollen mit Blick auf
nachweisbare gesundheitliche Gefährdungen durch wissenschaftliche Experten überprüft und
anhand der Prüfungsergebnisse gegebenenfalls korrigiert werden. Die Fristen der Richtlinie
müssen so weit verlängert werden, dass Städte die Grenzwerte durch die natürliche
Fahrzeugerneuerung und ohne Fahrverbote erreichen können.
2) Die MIT fordert die Bundesregierung, die Bundestagsfraktion der CDU/CSU und die EVP-Fraktion
im Europäischen Parlament auf, bei allen Regulierungen für Fahrzeuge und Maschinen den
Vertrauensschutz für Käufer und Nutzer zu beachten.
3) Die MIT lehnt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge als ungeeignete und unverhältnismäßige Einschränkung
der Rechte von Fahrzeugbesitzern ab.
4) Die MIT fordert Bundes- und Landesregierungen und Kommunalverwaltungen auf, dafür zu
sorgen, dass die Messstationen für die Kontrolle der Immissionen in den Städten so
repräsenta-tiv aufgestellt und justiert werden, wie es die 39.
Bundesimmissionsschutzverordnung (BIm-SchVO) verlangt. Hierzu gehört die Platzierung der
Messstationen in den richtigen Abständen zu Immissionsquellen, Bäumen, Ampeln und
Kreuzungen ebenso wie die Repräsentativität des Standorts für die Umgebung und die exakte
Einrichtung der Messtechnik. Die Überprüfung hat durch von den Umweltbehörden
unabhängige Gutachter zu erfolgen.
Begründung:
Der in der EU geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter für die zulässige
Immission von Stickoxiden im Straßenverkehr ist wissenschaftlich stark umstritten. Er wird von
etlichen Fach-medizinern als medizinisch nicht begründbar und willkürlich bezeichnet. Eine
gesundheitliche Ge-fährdung oder gar steigende Todeszahlen bei Werten oberhalb dieses
Grenzwertes, wie sie in den Messungen an vielbefahrenen Straßen ermittelt werden, lasse sich
nicht feststellen.
Nicht nachvollziehbar ist auch, dass in Büroräumen, wo sich auch Asthmatiker, zum Teil auch ältere
Menschen und Kinder aufhalten, der Grenzwert bei 60 Mikrogramm pro Kubikmeter Innenraumluft
liegt, in Produktionsstätten, in denen sich Arbeitnehmer acht Stunden täglich aufhalten, sind sogar
950 Mikrogramm/qm erlaubt. Da das Erreichen dieser Grenzwerte als nicht gesundheitsschädlich
angesehen wird, ist nicht einzusehen, warum im öffentlichen Raum, in dem man sich in Straßennähe
ja nur vorübergehend aufhält, strengere Grenzwerte einzuhalten sind.
Unbestritten ist, dass der geltende Grenzwert über die WHO vor vielen Jahren aufgrund einer groben
Schätzung festgelegt wurde. Diesen Grenzwert hat die EU zunächst ohne eigene wissenschaftliche
Expertise übernommen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten rechtlich
verbindliche Immissionsgrenzwerte ohne valide wissenschaftliche Grundlage mit so
weitreichen-den wirtschaftlichen Folgen und de facto – Eingriffen in das Eigentumsrecht
festsetzen. Das muss korrigiert werden.
Mit Blick auf diese Folgen muss auch die Messung von Immissionen so erfolgen, dass die Mengen
an Stoffen, die die potentiell gefährdeten Menschen tatsächlich erreichen, präzise und realistisch
er-folgen. Die Positionierung der Messstationen in Deutschland muss deshalb überall darauf überprüft
werden, ob sie die Immissionswerte tatsächlich dort messen, wo Menschen die Luft
einatmen. Da können schon wenige Meter Unterschied eine entscheidende Rolle spielen. Die vom
EU-Recht vorgeschriebene Repräsentativität wird an vielen Messstellen nicht eingehalten, so dass
die dort gemessenen überhöhten Schadstoffwerte häufig gar keinen Anlass für Fahrverbote
bieten dürften.
Zu bedenken ist zudem, dass die Stickoxid-Immissionen in Deutschland seit etlichen Jahren
kontinuierlich sinken. Mit der fortschreitenden Erneuerung der Fahrzeugflotten wird sich das
fortsetzen. Wir reden also nicht über die Vermeidung steigender Schadstoffimmissionen sondern
über das Tempo, in dem sie reduziert werden.
Darüber hinaus brauchen die Unternehmen wie auch Privatpersonen rechtlich gestärkten Vertrauensschutz,
dass technisches Gerät, das zum Stand der technischen Normen erworben wurde, bis
zur technischen Lebensdauer genutzt werden kann. Das Beispiel der Umsetzung der Grenzwerte
für Stickoxide zeigt, dass die notwendige sorgfältige Abwägung der Rechtsgüter bei der Gesetzgebung
und im Handeln der Exekutiven verloren geht. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in einer Reihe
von wichtigen Innenstädten und Wirtschaftszentren in Deutschland sind vor dem hier dargestellten
Hintergrund ganz und gar unangemessen und ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in wichtige
Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
Im Übrigen haben Messungen an Straßen, bei denen Fahrverbote eingeführt wurden oder bei denen
aus anderen Gründen keine Fahrzeuge gefahren sind, ergeben, dass die Grenzwerte trotz Fahrverboten
weiter überschritten werden und zum Teil die gemessenen Werte höhere waren als vor
den Fahrverboten.